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Entschuldung
bestmögliche Befriedigung von Gläubigern bei gleichzeitiger Möglichkeit, Ihnen einen Neuanfang ohne Schulden zu ermöglichen.
ESUG
Abkürzung für "Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“, das 2012 in Kraft getreten ist.
Erhebliche Liquiditätseffekte (die das STaRUG Verfahren nicht hat) und Optionen zur finanzwirtschaftlichen wie operativen Sanierung machen das Verfahren aus und sind im Regelfall das Mittel der Wahl
Finanzplanung
Planung der Ressource "Geld". Im laufenden Geschäftbetrieb entstehen Geldflüsse: Einnahmen und Ausgaben. Zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit werden auch Investitionen getätigt. Die Prognose dieser Geldflüsse, auch Cashflow genannt, deckt rechtzeitig eventuellen künftigen Finanzierungsbedarf auf und ermöglicht so die rechtzeitige Beschaffung von Geld. Die Finanzplanung zeigt auch eventuelle Geld-Überschüsse auf, die dann für Investitionen, zusätzliches Personal oder Ausschüttungen zur Verfügung stehen. Der Liquiditätsplan zeigt somit Ihre Handlungsspielräume oder Ihren Handlungsbedarf rechtzeitig auf, so dass diese Maßnahmen mit der gebotenen Sorgfältigkeit geplant und umgesetzt werden können.
Insolvenzantrag
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StaRUG-Verfahren
Lorem ipsum doloret ... ist ein Unternehmen bloß drohend zahlungsunfähig und lediglich eine finanzwirtschaftliche Entschuldung erforderlich, ist das neue Verfahren nach dem StaRuG (=….) einschlägig, sofern auch eine gewisse wirtschaftliche Größe des Unternehmens zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden.